Behavioral Controlling in Kommunen

von Marina Romaschin, Geschäftsbereichsleitung Strategie und Kommunikation

Email: m.romaschin@nsi-consult.com, Tel: +49 151 16537461

Zur Überprüfung der Zielerreichung sowie zur Ressourcensteuerung wurden u. a. die niedersächsischen Kommunen zur Einführung eines Controllings durch den Landesgesetzgeber verpflichtet, welches insbesondere auch als Instrument für die Führungsebene und für die Entscheidungsträger dient. Das Behavioral Controlling, als ein Teilgebiet des Controllings, befasst sich dabei mit den Zusammenhängen systematisch wiederkehrend erkennbarer, menschlicher Verhaltenszüge im Arbeitsleben sowie der Analyse und Nutzung selbiger zu Unternehmenszwecken. Folgt man der Prämisse, dass Mitarbeiter den wesentlichen Produktionsfaktor darstellen und Kommunen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, verwundert es sehr, dass außer der Herleitung finanzdatenbasierter Kennzahlen keinerlei ökonomische Modellierung oder publizierte empirische Studien für den kommunalen Bereich existieren und verhaltensorientiertes Controlling bisher scheinbar nicht berücksichtigt wird. Da gerade die Mitarbeiter in einer öffentlichen Institution eine wichtige Ressource darstellen, ist es von besonderer Bedeutung, ihr Verhalten gemäß der Institutionsziele zu steuern. Strategisches Controlling kann hierzu einen Beitrag leisten und somit dem Gemeinwohl dienen.

In diesem Beitrag wird anhand einer empirischen Studie untersucht, ob im Rahmen des Behavioral Controllings soziale Präferenzen zur Verhaltenssteuerung von Mitarbeitern in einer kommunalen Institution dienen können. Eine soziale Präferenz ist eine den Nutzen eines anderen Entscheiders bei der eigenen Entscheidung berücksichtigende Vorgehensweise in konkreten Entscheidungssituationen; sie verdeutlicht, dass Menschen ökonomische Prozesse nicht nur aus der eigenen Nutzenperspektive betrachten, sondern auch den Vorteil anderer Menschen einbeziehen. Die Untersuchung zeigt, dass die große Mehrheit der Befragten soziale Präferenzen bereits zur Steuerung des Verhaltens von Mitarbeitern einsetzt. Ein hoher Anteil der Befragten wünscht sich sogar eine formelle Regelung hierfür. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel

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