Infos zum Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge kurz SaubFahrzeugBeschG
von Robin Schulze, Geschäftsbereichsleitung Steuerung und Finanzen
Email: r.schulze@nsi-consult.com, Tel: +49 172 2576634
Ziel des Gesetzes sind verbindliche Mindestvorgaben für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien PKW sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen, insbesondere für Busse im ÖPNV.
Die Problematik liegt hierbei nicht in der Beschaffung von Elektro oder hybriden PKW für die Verwaltung, da diese schon seit geraumer Zeit für die kommunalen Verwaltungen angeschafft werden.
Die Herausforderung für die Kommunen bei der Umsetzung dieses Gesetzes sind die kommunalen Bauhöfe, hier dürfte der Anteil an der Beschaffung von emissionsarmen oder -freien Nutzfahrzeugen sehr gering und sehr schnell die Wertgrenze zum VgV Verfahren erreicht sein. Dieselbe Prämisse stellt sich bei den Fahrdienstleistungen, da hier die Anforderungen an den Bieterkreis in den Vergabeunterlagen rechtssicher und gesetzeskonform formuliert sein muss.
Weiterhin haben die größeren Nutzfahrzeuge eine längere Abschreibungsdauer und hybride oder emissionsfreie Lastkraftfahrzeuge sind momentan kaum verfügbar.
Der Gesetzgeber hat hier zwei Referenzzeiträume (2.8.2021 bis 31.12.2025; 1.1.2026 bis 31.12.2030) für die Beschaffung vorgegeben. Daher sollte geprüft werden, ob zutreffende Fahrzeuge, im Referenzzeitraum, angeschafft wurden und welche Fahrzeuge bis 31.12.2025 bzw. 31.12.2030 gekauft werden sollen.
Zum Abschluss ist auf die Dokumentationspflicht bei der Beschaffung von Fahrzeugen und auf mögliche Fördertöpfe noch hinzuweisen.
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